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Stichwort English Beschreibung
Zweitwohnsitz, steuerliche Aspekte second home / secondary residence, fiscal aspects / taxation issues Personen haben stets einen Hauptwohnsitz. Es handelt sich dabei um den „Lebensmittelpunkt“ einer Familie. Aus beruflichen Gründen ist es oft erforderlich, dass einer der beiden Ehegatten einen Zweitwohnsitz benötigt. Es kommt dann zu einer doppelten Haushaltführung im einkommensteuerlichen Sinne.

Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Einkommenssteuergesetz als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Hierzu gehören die Kosten der auswärtigen Unterbringung wie zum Beispiel die Mehraufwendungen für Verpflegung nach den Reisekostengrundsätzen sowie die wöchentlichen Familienheimfahrten und auch die Gebäudeabschreibung bei einer Eigentumswohnung.

Zum 1. Januar 2014 wurden die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit verschärft. Die Person mit Zweitwohnsitz muss sich am Hauptwohnsitz zu mindestens zehn Prozent an den Kosten der Lebenshaltung des Haushalts (Miete, Nebenkosten,. Lebensmittel) beteiligen. Wohnt also der Inhaber einer Zweitwohnung am Hauptwohnsitz mietfrei bei seinen Eltern und trägt auch sonst nichts zur Haushaltskasse bei, können die Kosten der Zweitwohnung nicht abgesetzt werden. Der absetzbare Betrag wurde zudem auf 1.000 Euro pro Monat beschränkt. Auf die Wohnungsgröße bzw. Wohnfläche kommt es nicht an.